Werbung / Affiliate-Link: Für Anmeldungen über die Links zu Geld für eAuto erhält eCamper-Vergleich.de eine Provision. Für dich ändert sich am Preis nichts. Es gibt weitere Anbieter, den Vergleich solltest du selbst machen. Die hochgestellten Nummern verweisen auf das Quellenverzeichnis am Ende.

Wer ein vollelektrisches Fahrzeug fährt, kann einmal pro Jahr die THG-Prämie bekommen, also Geld für eingesparte Emissionen.2 Bei Geld für eAuto liegt die Prämie aktuell zwischen 340 und bis zu 410 Euro.1 Ob das auch für deinen Elektro-Camper gilt, hängt an drei Angaben im Fahrzeugschein.

Was ist die THG-Prämie?

THG steht für Treibhausgas. Anbieter von Kraftstoffen müssen ihre Treibhausgasemissionen senken. Dafür können sie Strom anrechnen lassen, der in reinen Batterie-Elektrofahrzeugen verbraucht wird. Die Einzelheiten regelt die 38. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (38. BImSchV).3 Die Anrechnung wird beim Umweltbundesamt (UBA) beantragt, und zwar von der Person, auf die das Fahrzeug nachweislich zugelassen ist, oder von einem Dritten, den sie dafür bestimmt.2,3

In der Praxis läuft das meist über Vermittler. Das Bundesumweltministerium beschreibt, dass private Halter in der Regel nicht selbst mit Kraftstoffanbietern handeln. Stattdessen sammeln Vermittler Kopien der Fahrzeugscheine und verkaufen die Quoten für sie.4 Die Vereinbarung mit dem Dritten erfolgt in Textform. Als Nachweis genügt eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I, die Vorderseite reicht.2 Der Vermittler zahlt dir dafür eine Prämie aus.

THG-Prämie für Elektro-Camper: Das prüfst du im Fahrzeugschein

Entscheidend ist, was im Fahrzeugschein steht. Drei Punkte musst du prüfen:

THG-Prämie für Elektro-Camper: Infografik zum Fahrzeugschein-Check mit Fahrzeugklasse M1 oder N1 in Feld J, reinem Elektroantrieb in Feld P.3 und Zulassung auf dich in Feld C.1.1
Die drei Prüfpunkte im Fahrzeugschein. Quellen: Umweltbundesamt, Fahrzeug-Zulassungsverordnung2,5
  • Fahrzeugklasse (Feld J): Das UBA nennt eigene Schätzwerte für die Klassen M1, N1, N2, N3 und M3.2 Für Elektro-Camper sind in der Regel M1 oder N1 relevant.
  • Antrieb (Feld P.3, „Kraftstoffart oder Energiequelle“): Anrechenbar sind reine Batterie-Elektrofahrzeuge. Für Fahrzeuge, die nicht rein batteriebetrieben sind, ist keine Bescheinigung vorgesehen, Plug-in-Hybride sind also nicht berechtigt.2,3 Geld für eAuto schreibt dazu: „Hybride können wir leider nicht berücksichtigen.“1
  • Zulassung (Feld C.1.1, „Name oder Firmenname“): Das Fahrzeug muss nachweislich auf die Person zugelassen sein, die den Antrag stellt. Ob das eine Privatperson oder ein Unternehmen ist, spielt keine Rolle.2,5

Und bei Wohnmobilen? Geld für eAuto hat uns auf Nachfrage mitgeteilt: Ein Wohnmobil wird in der Regel als M1 eingetragen, also wie ein E-Pkw. In der Zulassungsbescheinigung steht dann in Feld J die Fahrzeugklasse M1 und in Feld (4), „Art des Aufbaus“, der Eintrag „Wohnmobil“ (Code SA). Laut Anbieter gilt das auch für elektrische Modelle wie den ID. Buzz oder den Kia PV5.

Die Personenversionen beider Modelle seien M1, die Cargo-Varianten N1, und ein zum Wohnmobil umgebautes Cargo-Fahrzeug werde nach der Neuabnahme meist auf M1 umgeschrieben.6

Diese Angaben stammen vom Anbieter und sind nicht amtlich belegt. Entscheidend ist deshalb immer, was in deinem Fahrzeugschein steht. Ist dort eine berechtigte Klasse (z. B. M1 oder N1) eingetragen und der Antrieb rein elektrisch, kommt die Prämie in Frage.2

Wie hoch ist die Prämie?

Geld für eAuto bietet drei Varianten an. Die folgenden Werte standen am 29.10.2026 auf der Startseite des Anbieters:1

  • Express: 340 Euro, Auszahlung in maximal 7 Tagen.
  • Garantie: 390 Euro, Auszahlung in ca. 18 bis 24 Wochen.
  • Risiko: bis zu 410 Euro, Auszahlung in 18 bis 24 Wochen.
Infografik: THG-Prämie bei Geld für eAuto in drei Varianten, Express 340 Euro, Garantie 390 Euro, Risiko bis 410 Euro, mit vier Schritten bis zur Auszahlung
Preise und Fristen laut Geld für eAuto, abgerufen am 29.10.2026.1 Preise können sich ändern, prüfe sie vor der Anmeldung.

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So läuft die Beantragung ab

  1. Anmelden: Konto beim Anbieter anlegen und die gewünschte Variante wählen.
  2. Fahrzeugschein hochladen: Du brauchst eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I.2
  3. Prüfung: Der Anbieter reicht den Antrag beim UBA ein.2,4
  4. Auszahlung: Vom Hochladen bis zum Geld auf dem Konto können laut Geld für eAuto bis zu 24 Wochen vergehen.1

Für Fahrzeuge muss der Antrag beim UBA bis zum 15. November des jeweiligen Jahres gestellt werden. Meldungen für frühere Jahre sind nicht mehr möglich.2 Die Anbieter setzen oft eigene, frühere Fristen. Bei Geld für eAuto kannst du den Antrag für das laufende Jahr bis zum 7. November stellen.1 Pro Fahrzeug und Kalenderjahr wird die Menge nur einmal bescheinigt, auch wenn das Fahrzeug den Halter wechselt.2

Welchen Anbieter wählen?

Es gibt viele Anbieter, die sich bei Prämie, Auszahlungsdauer und Vertragsbedingungen unterscheiden.

Schau dir deshalb vor der Anmeldung die Konditionen mehrerer Anbieter an und achte auf diese Punkte:

  • Höhe der Prämie und ob sie fest oder vom Marktpreis abhängig ist,
  • Zeitpunkt der Auszahlung,
  • Vertragsbindung: gilt die Vereinbarung nur für das laufende Jahr oder länger?
  • Umsatzsteuer, falls das Fahrzeug gewerblich genutzt wird.

Das Bundesumweltministerium rät ebenfalls, Anbieter zu vergleichen und deren Bedingungen zu lesen.4 Nach der Antragstellung beim UBA ist ein Wechsel des Dritten ausgeschlossen. Für das nächste Jahr kannst du in der Regel neu wählen.2,4

Wir empfehlen den Anbieter „Geld für eAuto“.

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Muss ich die Prämie versteuern?

Das hängt vom Einzelfall ab, vor allem davon, ob das Fahrzeug zu deinem Privat- oder zu deinem Betriebsvermögen gehört. Eine verbindliche Antwort können wir hier nicht geben. Frag dein Finanzamt oder deinen Steuerberater, besonders wenn du das Fahrzeug gewerblich nutzt. Auch die Umsatzsteuer kann bei den Anbietern unterschiedlich geregelt sein, lies dazu deren Bedingungen.

Häufige Fragen

Kann ich die Prämie jedes Jahr beantragen?

Ja. Pro Fahrzeug und Kalenderjahr wird die Menge einmal bescheinigt.2

Bis wann kann ich die Prämie beantragen?

Beim UBA gilt für Fahrzeuge der 15. November des jeweiligen Jahres.2 Geld für eAuto nimmt Anträge für das laufende Jahr bis zum 7. November an.1

Was ist mit Plug-in-Hybriden?

Sie sind nicht berechtigt. Das UBA sieht für Fahrzeuge, die nicht rein batteriebetrieben sind, keine Bescheinigung vor.2

Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?

Bei Geld für eAuto zahlt die Express-Variante in maximal 7 Tagen aus, Garantie und Risiko in 18 bis 24 Wochen.1

Zahle ich etwas für die Anmeldung?

Das regeln die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Lies sie vor der Anmeldung.

Ich habe ein Wohnmobil. Bekomme ich die Prämie?

Ja, wenn es ein reines Batterie-Elektrofahrzeug ist, auf dich zugelassen ist und in Feld J eine berechtigte Klasse wie M1 oder N1 steht.2 Nach Auskunft von Geld für eAuto sind Wohnmobile in der Regel als M1 eingetragen.6

Fazit

Für Elektro-Camper ist die THG-Prämie Geld für wenig Aufwand: anmelden, Fahrzeugschein hochladen, auszahlen lassen. Bei Elektro-Campern entscheidet der Fahrzeugschein, vor allem Klasse, Antrieb und Zulassung. Wenn alles passt, solltest du dich vor den Fristen entscheiden.

Mehr zum Unterwegssein mit dem Stromer findest du in unserem Beitrag Ladeinfrastruktur für Elektro-Camper in Europa.

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Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Preise und Fristen der Anbieter können sich ändern. Stand: 30. Oktober 2026.

Quellen

  1. Geld für eAuto: Startseite (Angaben des Anbieters zu Preisen, Auszahlungsdauer, Anmeldeschluss), abgerufen am 29.10.2026
  2. Umweltbundesamt: Vollzug 38. BImSchV, Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge und FAQ zur Antragstellung und zum Vollzug (Stand 18.07.2025)
  3. 38. BImSchV (Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz)
  4. Bundesumweltministerium: Fragen und Antworten zur Anrechnung von Strom in Elektrofahrzeugen im Rahmen der THG-Quote (Stand der Antworten: 29.03.2023)
  5. Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Anlage 7 (Muster der Zulassungsbescheinigung Teil I, Gesetze im Internet)
  6. Geld für eAuto: Auskunft per E-Mail auf unsere Anfrage zu Wohnmobilen und Fahrzeugklassen, 29.10.2026 (Anbieterauskunft, nicht öffentlich einsehbar)

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