Elektroautos brauchen aktuell noch die grüne Umweltplakette. Wir zeigen, warum das schon immer unlogisch war und was sich zukünftig ändert.
Warum gibt es die Umweltplakette überhaupt?
“Umweltplaketten“ gibt es in Deutschland seit 2007. Grundlage ist die sogenannte 35. BImSchV, die "Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung" [11]. Offizielles Ziel war es, die Luftqualität in Innenstädten zu verbessern: Fahrzeuge wurden je nach Schadstoffausstoß in vier Gruppen eingeteilt, wobei heute praktisch nur noch die grüne Plakette (Schadstoffgruppe 4) zur Einfahrt in eine Umweltzone berechtigt [1][3].

Abbildung ist KI-generiert
Ein praktischer Nebeneffekt war die Förderung der (hoffentlich) heimischen Automobilindustrie, da viele Menschen gezwungen waren, sich ein neues Auto zu kaufen, obwohl sie ein funktionierendes Auto hatten.
Der wirkliche Nutzen für die Umwelt bleibt ohnehin fraglich. Ein großer Teil der hier politisch nicht mehr erwünschten Fahrzeuge fand den Weg nach Afrika, wo sie weiterhin ihren Dienst tun. Aber die Luft dort gehört ja anscheinend nicht zur „Umwelt“.
Aktuell gibt es bundesweit rund 35 solcher Umweltzonen [4]. Wer ohne gültige Plakette hineinfährt, riskiert ein Bußgeld von 100 Euro [3][4].
Schaut man sich an, wie groß der Anteil der Fahrzeuge in Deutschland inzwischen ist, die ohnehin die grüne Plakette bekommen, stellt sich mir die Frage, ob dieses gesamte Konstrukt überhaupt noch Sinn ergibt.

Das Grundproblem: Elektroautos mussten schon immer mitmachen
Und hier beginnt die eigentlich absurde Geschichte: Auch reine Elektroautos und somit auch alle Elektro-Camper in meiner Übersicht, ohne jeglichen lokalen Schadstoffausstoß mussten sich seit jeher eine grüne Plakette kaufen und ins Auto kleben, um in eine Umweltzone fahren zu dürfen [2]. Ein Batterie-Elektrofahrzeug stößt nichts aus – Feinstaub oder Stickoxide entstehen bei ihm höchstens indirekt durch Reifenabrieb oder bei der Stromproduktion im Kohlekraftwerk, was für die Einfahrt in Umweltzonen aber keine Rolle spielt [2].
Diese Doppelregelung war schon länger ein Ärgernis: E-Autos mit dem freiwilligen E-Kennzeichen weisen sich ohnehin schon eindeutig als besonders emissionsarm oder emissionsfrei aus. Trotzdem verlangte der Gesetzgeber zusätzlich eine Plakette, die inhaltlich nichts weiter aussagt, als das Kennzeichen längst zeigt.
Bereits 2023 hatte Bayern das Problem erkannt: Der bayerische Innenminister kündigte an, Verstöße von Fahrzeugen mit E-Kennzeichen gegen die Plaketten-Pflicht künftig nicht mehr zu ahnden – ein Alleingang, den er als "bürokratischen Starrsinn der Bundesregierung" kritisierte [1]. Auch eine in den Bundestag eingebrachte Petition hatte bereits 2022 das Ende der Pflicht für E-Autos gefordert [1].
Die aktuelle Rechtslage (Stand September 2026)
Formal gilt weiterhin: Auch Elektroautos brauchen derzeit die grüne Umweltplakette, um in eine Umweltzone einzufahren – unabhängig davon, ob sie ein E-Kennzeichen tragen oder nicht [3]. Wer ohne Plakette erwischt wird, zahlt das übliche Bußgeld. Daran hat sich bis heute nichts geändert, welche Kommune verzichtet schon gerne auf Bußgelder? Man findet auch wenig Daten, wieviel Geld durch Plakettenverstöße eingenommen werden, lediglich Berlin musste die Zahlen mal offenlegen. Scheint recht lukrativ zu sein, auch wenn hier nur die Anzahl der Verstöße und nicht die Summe der Bußgelder veröffentlicht wurden.
In Berlin gilt derselbe bundeseinheitliche Bußgeldkatalog wie überall sonst in Deutschland – die Höhe ist also nicht Berlin-spezifisch, hat sich aber über die Jahre verändert:
- 2008–2014: 40 Euro (plus 1 Punkt im Verkehrszentralregister Flensburg)
- Seit Mai 2014: 80 Euro (die Punkteeintragung entfiel mit der Punktereform)
- Aktuell (Stand 2026): 100 Euro
Das erklärt übrigens auch, warum man die Verstoßzahlen aus der Berlin-Grafik nicht einfach mit einem einzigen Satz in Euro umrechnen kann: 2008–2013 galten 40 Euro, 2014 fiel die Erhöhung auf 80 Euro mitten ins Jahr (1. Mai 2014) – der Wert für 2014 selbst ist also ein Mischsatz aus beiden Beträgen.
Zusätzlich gilt: Auch das Parken ohne gültige Plakette in der Umweltzone ist bußgeldbewehrt, mit demselben Satz.

Was sich ändert – und wann
Bewegung kam im Sommer 2026 in die Sache: Die Bundesregierung hat im Rahmen des sogenannten "zweiten Entlastungskabinetts" beschlossen, die Plaketten-Pflicht für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen abzuschaffen [5][6][7]. Umgesetzt werden soll das über eine Zweite Verordnung zur Änderung der 35. BImSchV, die dem Bundesrat als Drucksache 414/26 vorliegt [9].
Konkret soll Anhang 3 der 35. BImSchV so ergänzt werden, dass Fahrzeuge mit einem nach § 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung erteilten E-Kennzeichen künftig von der Plaketten-Pflicht ausgenommen sind [9]. Das E-Kennzeichen allein würde dann als Nachweis für die Berechtigung zur Einfahrt in eine Umweltzone genügen – kein Plakettenkauf, kein Aufkleben an der Windschutzscheibe mehr, auch nicht nach einem Kennzeichenwechsel [5][6]. Der ADAC unterstützt den Entwurf ausdrücklich und bezeichnet die doppelte Kennzeichnung als "weder sachlich erforderlich noch administrativ sinnvoll" [10].
Wichtig für Halter von Elektro-Fahrzeugen:
Die Erleichterung ist an das E-Kennzeichen gebunden, nicht am Fahrzeugtyp. Wer sein reines Elektroauto (noch) nicht mit E-Kennzeichen zugelassen hat, profitiert vorerst nicht – das E-Kennzeichen muss aktiv beantragt werden [8].
Für ausländische Elektrofahrzeuge gilt laut Entwurf eine differenzierte Regelung: Fahrzeuge mit ausländischem Elektro-Kennzeichen oder entsprechender Plakette brauchen künftig ebenfalls keine grüne Plakette mehr. Fahrzeuge ohne ein solches Merkmal müssten ihre Berechtigung stattdessen über eine neue blaue Plakette nachweisen [10].
Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten steht noch nicht fest – der Entwurf durchläuft aktuell das übliche Verordnungsverfahren mit Länderanhörung und Zuleitung an Bundestag und Bundesrat [9]. Der Bundesrat hat der Verordnungsänderung am 25.09.2026 zugestimmt, d.h. das formelle Inkrafttreten sollte im Herbst 2026 erfolgen.
Die Umweltzonen selbst und die geltenden Luftqualitätsgrenzwerte bleiben von der Änderung unberührt; es entfällt lediglich die zusätzliche Kennzeichnungspflicht für E-Kennzeichen-Fahrzeuge [6].
Unser Tipp:
Bis zur offiziellen Verkündung im Bundesgesetzblatt solltest du als E-Camper-Fahrer weiterhin auf die grüne Plakette achten, wenn du in eine Umweltzone fährst. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald das genaue Datum feststeht.
UPDATE: Ab dem 01.10.2026 benötigen E-Autos mit E-Kennzeichen keine grüne Plakette mehr!
Quellenverzeichnis
| Nr. | Quelle | Belegt im Artikel |
|---|---|---|
| [1] | Auto Motor und Sport – "Umwelt-Plaketten auch für Elektro-Autos", 12.06.2024 | Praxisrelevanz nur der grünen Plakette; bayerischer Alleingang 2023; Petition 2022 |
| [2] | Autobild – "Feinstaubplaketten für Elektroautos auf dem Prüfstand" | Warum E-Autos trotz fehlender Lokalemissionen plakettenpflichtig sind |
| [3] | Autohero – "Umweltplakette: Was ist das, wer braucht sie?", Stand 18.06.2026 | Aktuell weiterhin bestehende Plaketten-Pflicht für E-Autos; Höhe des Bußgelds |
| [4] | web.de/ecomento (Quelle: Heise) – Artikel zu E-Autos, Plug-in-Hybriden und der grünen Umweltplakette | Anzahl der Umweltzonen; Bußgeldhöhe |
| [5] | Electrive – "Befreiung von Umweltplaketten-Pflicht für E-Autos kommt", 16.07.2026 | Kabinettsbeschluss zum Wegfall der Plaketten-Pflicht für E-Kennzeichen |
| [6] | Auto Motor und Sport – "Regierung macht Ernst: Die grüne Umweltplakette ist am Ende", 15.07.2026 | Details zum Wegfall von Kauf- und Aufklebe-Pflicht; Umweltzonen bleiben bestehen |
| [7] | ecomento.de – Meldung zum Kabinettsbeschluss, 16.07.2026 | Einordnung als Teil des "zweiten Entlastungskabinetts" |
| [8] | Elektroauto-News – "Pflicht zur Umweltplakette soll für E-Kennzeichen entfallen" | E-Kennzeichen ist freiwillig und muss beantragt werden |
| [9] | Bundesrat, Drucksache 414/26, 15.07.2026 | Rechtlicher Wortlaut zur Änderung von Anhang 3 der 35. BImSchV; Stand des Verordnungsverfahrens |
| [10] | ADAC – Stellungnahme zum Referentenentwurf der 35. BImSchV-Änderung | Position des ADAC; Regelung für ausländische Elektrofahrzeuge (blaue Plakette) |
| [11] | buzer.de – Gesetzestext 35. BImSchV, § 2 | Einführungsdatum und Grundstruktur der Schadstoffgruppen |
Hinweis: Die im Text mit [Zahl] gekennzeichneten Belegstellen entsprechen der Nummerierung in diesem Quellenverzeichnis.